Kostenerstattung von Reiseimpfungen durch Krankenversicherungen
Stand: 10.10.2022 ✷ Informationen aus dem Vorjahr BITTE BEACHTEN SIE AUCH DIE FUßNOTEN!
ES KÖNNEN BESONDERE BEDINGUNGEN ODER KOSTENBEGRENZUNGEN EXISTIEREN!
✷ Informationen aus dem Vorjahr
† keine Teilnahme, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Krankenkasse
1 80 % Kostenerstattung für den Impfstoff bzw. das Malariamittel; für die ärztl. Leistung
Kostenerstattung bis zu dem Betrag, der bei vertragsärztl. Behandlung entstanden wäre
2 80 % Kostenerstattung über das Gesundheitsbudget möglich, max. 500 € pro Kalenderjahr
3 100 % Kostenerstattung, wenn die Impfung von der STIKO empfohlen ist; Es müssen das
Original-Rezept und die Apothekenquittung eingereicht werden
4 100 % Kostenerstatttung für private Urlaubsreisen - Impfungen für das Reiseland, aber
max. 200 € pro Kalenderjahr, im Rahmen des Gesundheitskontos
5 100 % des Impfstoffs u. der ärztl. Leistung bei STIKO-Empfehlung
6 bei Empfehlung des Auswärtigen Amtes: 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl.
Leistung 1-facher GOÄ-Satz (max. 220 € pro Reise)
7 nach ärztl. Verordnung Kostenerstattung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung),
ärztl. Leistung gemäß EBM
8 100 % Kostenerstattung bei STIKO-Empfehlung (max. 22 € für ärztl. Leistung)
9 bei ärztl. Empfehlung; Erstattung von 100 % der Impfstoffkosten (bis 400 € jährlich);
ärztl Leistung nach Kassensatz; 100 % Kostenerstattung für Malariamittel bei ärztl.
Empfehlung
10 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff; ärztl. Impfleistung bis max. 15 €
11 bei STIKO-Empfehlung: Kostenerstattung von max. 300 € pro Kalenderjahr für Reiseimpfungen,
sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist
12 Erstattung für Impfstoff und ärztl. Leistung in Höhe der Vertragssätze
13 bei ärztl. Verordnung Erstattung der Impfstoffkosten und des ärztl. Honorars; Erstattung
der Malariaprophylaxe bei ausgewählten Partnern möglich: Berliner Centrum für Reise-
und Tropenmedizin sowie Tropeninstitut der Charité Berlin
14 bei Empfehlung durch die STIKO und das Auswärtige Amt; Erstattung der Impfstoffkosten
und der ärztl. Leistung nach GOÄ bis max. 2,3-facher Satz
15 bei Empfehlung für das Reiseland; Kostenerstattung für den Impfstoff (max. 150 € pro
Kalenderjahr und versicherter Person), max. 14 € für die ärztl. Leistung (höchstens
tatsächlicher Rechnungsbetrag); Malariaprophylaxe bei nicht-beruflichen Auslandsaufenthalten
16 Kostenerstattung für den Impfstoff abzgl. gesetzl. Zuzahlung, ärztl. Impfleistung
max. 2,3-facher GOÄ-Satz; Ausgabepreis der Apotheke; Angebote von "Outdoor-Shops"
für Reiseimpfung durch Nichtärzte werden nicht erstattet
17 alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, wenn der
Impfstoff nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist; Kostenerstattung
für den Impfstoff abzgl. gesetzl. Zuzahlung, Arzthonorar max. 4,66 €
18 volle Kostenerstattung bei privaten Auslandsreisen (ggf. abzgl. gesetzlicher Zuzahlung)
19 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff
20 90 % Kostenerstattung, sofern eine private Verordnung vorliegt
21 Kostenbeteiligung bis 250 € jährlich für empfohlene Impfungen; Bezuschussung der Malariaprophylaxe
(50 % der Kosten, max. 25 €), wenn diese für das Reiseland empfohlen wird
22 Bis zu 250 € pro Jahr und Versicherten (für ärztliche Leistung und Impfung), wenn
von der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder gemäß Impfschutzgesetz empfohlen
23 Erstattung des Impfstoffes (abzgl. gesetzl. Zuzahlung) bis zu 200 €, ärztl. Leistung
max. 10,72 €
24 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, Malariamittel bis zu 200 € pro Kalenderjahr
25 bei Empfehlung der Impfung für das Reiseland; volle Kostenerstattung für den Impfstoff,
ärztl. Impfleistung analog EBM (i.d.R. 7,20 €)
26 bei entsprechender Notwendigkeit 90 % Kostenerstattung
27 Kostenerstattung für Reiseimpfungen in Einzelfällen, bitte vorab direkt mit der Krankenkasse
klären
28 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung nach EBM
29 max. 300 € je Kalenderjahr für Malariamittel sowie Schutzimpfungen, die keine Pflichtleistung
sind (inkl. Arzthonorar)
30 volle Kostenerstattung unter folgenden Bedingungen: Der Reisende unterliegt einem
erhöhten Gesundheitsrisiko und die Impfung wird von der STIKO sowie dem Auswärtigen
Amt empfohlen
31 bei STIKO-Empfehlung bzw. ärztl. Empfehlung; Erstattung von max. 200 € pro Kalenderjahr
für Impfungen, die keine Regelleistung sind
32 bei STIKO-Empfehlung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung),
ärztl. Leistung in Höhe der Vertragsarztsätze; max. 50 € Erstattung für Malaria-Prophylaxe
pro Jahr
33 Erstattung von 100 % der Kosten für den Impfstoff, wenn die Impfung von der STIKO
empfohlen wird; in MV und SH als Sachleistung über die jeweiligen KVen
34 Erstattung von 80 % des Rechnungsbetrages, wenn die Impfung von der STIKO und dem
Auswärtigen Amt für das Reiseland empfohlen wird
35 Erstattung von Impfungen beim Vertragsarzt auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen in
Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes; Kostenerstattung für den
Impfstoff abzgl. gesetzl. Eigenanteil, Arztkosten 8,00 €. Es sind die Originalrechnungen
einzureichen.
36 bei STIKO-Empfehlung und Durchführung der Impfung durch einen Vertragsarzt, ein Tropeninstitut
oder das Gesundheitsamt; volle Kostenübernahme für die Grippe-Schutzimpfung bei ärztl.
Empfehlung, auch unabhängig von einer Reise
37 Kostenerstattung für Impfungen und Malaria-Prophylaxe, die von der STIKO empfohlen
werden und nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen sind. Erstattet werden
80 % der Kosten, max. 150 € pro Jahr.
38 100 % Kostenerstattung nach Impfberatung (CRM Reisemedizin-Vertrag)
39 Kostenerstattung für alle von der STIKO empfohlenen oder im Einzelfall ärztl. empfohlenen
Schutzimpfungen; Vorlage der Originalrechnung erforderlich
40 Kostenerstattung empfohlener Impfungen (STIKO Kategorie "R")
41 max. 250 € pro Jahr und Versichertem für empfohlene Impfungen, die nicht über die
Gesundheitskarte abgerechnet werden können
42 Bei ärztl. empfohlenen Impfungen Erstattung der Impfstoffkosten abzgl. Rabatte und
gesetzl. Zuzahlung, ärztl. Leistung max. 6,35 € pro Impfung
43 Bezuschussung von Reiseimpfungen mit bis zu 200 € pro Kalenderjahr inkl. Beratung;
die Meningokokken B-Impfung wird nur für Schüler/Studenten mit Langzeitaufenthalten
in Ländern mit entsprechender Impfempfehlung übernommen
44 bei STIKO-Empfehlung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff; ärztl. Honorar i.H.
der Vertragssätze
45 70 % Kostenerstattung für den Impfstoff, die ärztl. Impfleistung und die Malariaprophylaxe,
wenn die Impfung bzw. Malariaprophylaxe für das Reiseland empfohlen ist
46 100 % Kostenerstattung für öffentlich empfohlene Impfungen basierend auf den Hinweisen
der Schutzimpfungsrichtlinie und des CRM
47 Kostenerstattung von Impfungen (zusätzlich zu den Schutzimpfungen nach § 20i Abs.
1 SGB V), die schulmedizinisch anerkannt sein müssen, sofern nicht andere Kostenträger
zuständig sind. Ärztl. Leistungen werden bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ erstattet.
48 80 % Kostenerstattung aller Auslandsimpfungen; maximal 400 € im Jahr
49 bei ärztl. Verordnung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (ggf. abzgl. gesetzl.
Zuzahlung); ärztl. Leistung max. 10,72 €, bei Verordnung des Impfstoffs auf einem
Privatrezept und privatärztlicher Abrechnung
50 100 % Kostenerstattung, wenn die Impfung von der STIKO für das Reiseland empfohlen
wird
51 bis zu 400 €, diese setzen sich aus einem festem Impfbudget in Höhe von 200 € und
einer zweckgebundenen Prämie im Bonusprogramm von bis zu 200 € zusammen.
52 80 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung gemäß EBM-Satz pro Quartal
53 im Rahmen eines Impfbudgets von insgesamt max. 200 € pro Versichertem und Kalenderjahr
54 bei entsprechender Notwendigkeit 90 % Kostenerstattung
55 Erstattung von max. 200 € pro Kalenderjahr und Versichertem für Malariaprophylaxe
sowie für Impfungen, die nicht zu den Pflichtleistungen gehören
56 bei ärztl. Verordnung 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff (ggf. abzgl. gesetzl.
Zuzahlung von 10 %; mind. 5 €, max. 10 €); nicht bei Kindern bis 18 Jahren; ärztliche
Leistungen in Höhe von max. 10,72 € je Impfgabe, bei Verordnung des Impfstoffes auf
einem Privatrezept und bei privatärztlicher Abrechnung.
57 Kostenerstattung gemäß §15 der mhplus Satzung für den Impfstoff (abzgl. gesetzl. Zuzahlung),
ärztl. Leistung 1-facher GOÄ-Satz bei ärztl. Beratung, GOÄ 375 bei ärztl. Leistung
pro Impfsstoffdosis jeweils in Höhe von 4,66 €
58 100 % Kostenerstattung bei ärztl. Empfehlung
59 bei ärztl. Rat Erstattung von 80 % der Impfstoffkosten bzw. der Kosten des Malariamittels;
Erstattung von 80 % der Kosten für Meningokokken-C- und Vogelgrippe-Impfung23
60 bei Empfehlung der Impfung für das Reiseland: Erstattung der Kosten für den Impfstoff
(apothekenüblicher Abgabepreis); ärztl. Impfleistung 1-facher Satz nach GOÄ
61 bei Empfehlung durch die STIKO und das Auswärtige Amt vollständige Erstattung der
Impfstoffkosten und der Malariaprophylaxe, Zuschuss zu der ärztl. Impfleistung gemäß
Vertragssatz
62 Kostenübernahme bis zu max. 200 Euro kalenderjährlich für Impfungen und Malariaprophylaxe
über das AOK Gesundheitskonto
63 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff, ärztl. Leistung max. 2,3-facher GOÄ-Satz;
bei Malariamitteln wird der Bedarf für max. 6 Wochen erstattet, Doxycyclin und Proguanil
werden als Notfallmittel nicht erstattet
64 Verordnung auf Muster 16 - keine Kostenerstattung
65 Mehrleistung im Rahmen der Satzung, Kostenübernahme für Impfungen aus Anlass eines
nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes, wenn sie in der Schutzimpfungs-Richtlinie
empfohlen wurde. Die Impfung muss ebenfalls vom Auswärtigen Amt für das jeweilige
Reiseland empfohlen sein.
66 bei ärztl. Empfehlung; 100 % Kostenerstattung für Impfstoffe und Malariaprophylaxe,
ärztl. Impfleistung gemäß gesetzl. Kassenanteil
67 100 % Kostenerstattung für den Impfstoff
68 max. 250 € pro Jahr für Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe, wenn diese vom Auswärtigen
Amt für das Reiseland empfohlen sind
69 max. 300 € pro Jahr für Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe im Rahmen des Globalbudgets
70 80 % Kostenerstattung, wenn die Impfung von der STIKO und dem Auswärtigen Amt für
das Reiseland empfohlen wird
71 Erstattung von 90 % der Gesamtkosten
72 Kostenerstattung für Impfungen ohne reisemedizinische Beratung
73 80 % Kostenerstattung des Impfstoffs für Reiseimpfungen; max. 7,50 € für ärztl. Leistung
74 100 % Kostenerstattung nach § 132e SGB V mit Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW.
Wenn keine vertragliche Regelung besteht, Erstattung des Impfstoffs gemäß der GOÄ-Positionen
1 und 375 mit dem einfachen Faktor.
75 Kostenerstattung bei STIKO-Empfehlung in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen
Amtes für nicht beruflich bedingte Reisen; 100 % Erstattung für den Impfstoff (bis
max. deutscher Apothekenverkaufspreis), ärztl. Leistung 1-facher GOÄ-Satz; Kosten
für Malariamedikamente werden je Auslandsreise für eine Dauer von max. 6 Wochen erstattet
82 Kostenerstattung von max. 150 € pro Jahr für Reiseimpfungen, wenn diese von der STIKO
und vom Auswärtigen Amt empfohlen werden
86 100 % ärztl. Leistung (max. 15€), 100 % Impfstoffkosten und Malariamittel
87 Kostenerstattung bis 100 € für ärztl. Leistung und Impfstoff, sowie Malariamittel
im Rahmen der Satzungsleistungen oder Vorsorge Plus
90 80 % Kostenerstattung, maximal 500 Euro im Jahr pro Versichertem für alle Mehrleistungen
(Satzungsleistungen) zusammen; Voraussetzung: die Impfungen werden von der STIKO und
dem Auswärtigen Amt empfohlen.
92 100 % Kostenerstattung (GOÄ bis 2,3), Voraussetzung Reise-Gesundheitsbrief vom CRM
93 100 % Kostenerstattung
94 Kostenerstattung (50 € pro Kalenderjahr für ärztl. Leistung, 100 % bis zu 500 € pro
Kalenderjahr für Impfstoffe) bei STIKO-Empfehlung, außer Grippe, Meningokokken B und
Malariaprophylaxe aufgrund Satzung. Die reine Beratungsleistung wird nicht übernommen,
nur im Zusammenhang mit einer Impfung.
Legende
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ja, erstattet Reiseimpfung bzw. Malariaprophylaxe |
|
nein, erstattet Reiseimpfung bzw. Malariaprophylaxe nicht |
E
|
Einzelfallentscheidung |
k.A.
|
keine Angabe |
Die Angaben sind nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche zusammengestellt. Eine
Gewähr oder Haftung wird vom CRM nicht
übernommen.